Zu unserer Fahrzeugflotte gehören:
Der Fuhrpark unterliegt behördlichen Auflagen und wir sind verpflichtet, mit allen Fahrzeugen jährlich die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO incl. § 41 (1) BOKraft durchführen zu lassen.
Bevor die mit Rollstuhl – Rückhaltesystem umgebauten Fahrzeugen in Betrieb genommen werden können, müssen sie vom TÜV abgenommen werden.